Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Allgemeines
1. Diese Bedingungen sind Bestandteil aller Lieferverträge, Vereinbarungen und Angebote. Sie
gelten spätestens durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als anerkannt.
2. Abweichende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
3. Alle angegebenen Angebote sind freibleibend entsprechend unserer Verfügbarkeit.
Angenommene Angebote werden verbindlich bei Bestätigung oder Auftragsausführung.
4. Erteilte Aufträge sind vom Verkäufer schriftlich zu bestätigen. Erhebt der Käufer binnen
weiterer 8 Tage nach Eingang der Auftragsbestätigung keinen Widerspruch, so gilt der Auftrag als
zu den Bedingungen der Auftragsbestätigung erteilt.
5. Ausdrücklich widersprechen wir Einkaufs oder Auftragsbedingungen bzw. sonstigen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die unseren Verkaufs und Lieferbedingungen
entgegenstehen.
II. Preise und Zahlungsbedingungen
1. Alle Preise gelten ab Verkaufsstelle inkl. Verpackung und Transport in Euro inkl. Umsatzsteuer.
Bei Neuerscheinen des Kataloges/der Preisliste verlieren die alten Preise ihre Gültigkeit.
2. Ausländische Zahlungsmittel werden, soweit nicht die Rechnung in dieser Währung ausgestellt
ist, nach dem bei der Deutschen Bundesbank am Tage der Rechnungsstellung notierten amtlichen
Briefkurs der jeweiligen Währung in Euro umgerechnet.
3. Bei persönlichem Aussuchen der Pflanzen in unserem Betrieb haben Listenpreise keine
Gültigkeit.
4. Wir behalten uns vor, Aufträge gegen Nachnahme auszuführen.
5. Das Zahlungsziel beträgt 14 Tage ab Rechnungsdatum, bei Kauf auf Rechnung!
6. Aufrechnung gegen unsere Forderungen mit Gegenansprüchen des Bestellers ist ausgeschlossen,
es sei denn, die zur Aufrechnung gestellte Forderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur zulässig aus Umständen, die aus
derselben Lieferung herrühren. Im kaufmännischen Rechtsverkehr ist die Ausübung eines
Leistungsverweigerungsrechts oder eines Zurückbehaltungsrechts seitens unserer Kunden
ausgeschlossen.
7. Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber unter dem Vorbehalt der Einlösung
angenommen. Hieraus entstandene Spesen und Kosten gehen zu Lasten des Käufers.
8. Tritt in die Vermögensverhältnisse des Käufers eine wesentliche Verschlechterung ein, so sind
wir berechtigt, die Erbringung unserer vertragsmäßigen Leistung von der Vorauszahlung der
vereinbarten Vergütung oder einer entsprechenden Sicherheitsleistung abhängig zu machen. Nach
Setzung einer angemessenen Nachfrist bei Untätigbleiben des Käufers sind wir berechtigt, vom
Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen.
9. Bei Zahlungsverzug werden ab dem Zeitpunkt des Verzuges Zinsen in Höhe von 5% über dem
jeweils geltenden Basiszinssatz berechnet.
III. Versand und Verpackung
1. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Anfallendes Rollgeld zur Bahn oder
zum Schiff trägt der Käufer. Wird die Versendung durch einen Umstand, den der Käufer zu
vertreten hat, verzögert, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf den Käufer
über.
2. Der Verkäufer hat die Verpackung ordnungsgemäß und sorgfältig auszuführen. Die einzelnen
Lieferpositionen sind deutlich zu kennzeichnen.
3. Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Käufers
abgeschlossen.
4. Einwegverpackungen werden zum Selbstkostenpreis berechnet. Mehrwegverpackungen (z. B.
Gitterboxen, Baumschulpaletten) bleiben unser Eigentum und müssen auf Kosten des Käufers
zurückgeführt werden.
5. Verpackungs und Transportkosten sowie Rollgelder können nachgenommen werden.
6. Eine Anlieferung per LKW kann nur über frei befahrbare Straßen erfolgen.
IV. Lieferpflichten
1. Im Falle von Wetterkatastrophen, wie z. B. Dürre, Frost oder Hagel, oder anderen
unvorhergesehenen und unverschuldeten Umständen, wie z. B. Seuchen, Streik, Aussperrung,
Betriebsstörungen jeglicher Art, Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Währungsveränderungen oder
behördliche Eingriffe, verlängert sich die Lieferfrist für die Dauer der Behinderung. Wird durch
die genannten Umstände die Lieferung unmöglich, so werden wir von der Lieferpflicht
frei. Schadenersatzansprüche kann der Käufer nicht geltend machen.
2. Feste Liefertermine sind für uns lediglich bei schriftlicher Bestätigung bindend.
3. Teillieferungen werden ausdrücklich vorbehalten.
V. Maße und Muster
1. Sämtliche Maße sind Zirkamaße. Abweichungen in einer Größenordnung von 10% nach oben
oder unten sind zulässig.
2. Muster zeigen lediglich die Durchschnittsbeschaffenheit auf. Es müssen nicht sämtliche
Pflanzen wie das Muster ausfallen.
VI. Eigentumsvorbehalt
1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der
Geschäftsverbindung einschließlich Nebenforderungen im Eigentum des Verkäufers. Der
Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen, wenn einzelne Forderungen des Verkäufers in eine
laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt wird.
2. Der Käufer ist bis auf Widerruf des Verkäufers berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen eines
ordentlichen Geschäftsganges weiterzuveräußern. Hierbei ist der bestehende Eigentumsvorbehalt
gegenüber dem Dritterwerber offenzulegen und dem Verkäufer auf Verlangen Name und Anschrift
des Dritterwerbers mitzuteilen.
3. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware (insbesondere Verpfändungen,
Sicherungsübereignung) ist der Käufer nicht befugt. Bei Pfändungen in die Vorbehaltsware ist der
Verkäufer unter Angabe von Namen und Anschrift des Pfändungsgläubigers unverzüglich zu
benachrichtigen.
4. Die dem Käufer aus der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen einschließlich aller
Nebenrechte und einschließlich etwaiger Saldoforderungen tritt der Käufer hiermit an den
Verkäufer ab. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an.
5. Der Käufer ist ermächtigt, die abgetretenen Forderungen bis auf Widerruf des Verkäufers,
spätestens aber bis zu einem Zahlungsverzug des Käufers oder bis zu einer wesentlichen
Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers einzuziehen. Ab diesem Zeitpunkt wird
der Verkäufer hiermit vom Käufer bevollmächtigt, den Dritterwerber von der Abtretung zu
unterrichten und die Forderung selbst einzuziehen.
6. Übersteigt der Wert der für den Verkäufer bestehenden Sicherheit dessen sämtliche Forderungen
um mehr als 20 %, ist der Verkäufer auf Verlangen des Käufers oder eines durch die
Übersicherung des Verkäufers beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe oder Rückgabe von
Sicherheiten nach seiner Wahl verpflichtet.
7. Das Eigentum des Verkäufers an der Vorbehaltsware geht nicht dadurch verloren, daß der
Besteller die gelieferten Pflanzen bis zur Weiterveräußerung auf seinem oder fremdem Grundstück
einschlägt oder einpflanzt. Die Vorbehaltsware ist von übrigen Pflanzen getrennt zu lagern,
einzuschlagen oder einzupflanzen und dabei so zu kennzeichnen, daß sie als vom Verkäufer
kommend erkennbar ist. Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware unentgeltlich pfleglich zu
behandeln. Hierzu gehören insbesondere richtige Lagerung, Pflanzung, Düngung und
Bewässerung.
VII. Garantie und Gewährleistung
1. Eine Garantie für das Anwachsen der Pflanzen wird nicht übernommen. Verlangt der Käufer
ausdrücklich eine Anwachsgarantie, so kann hierfür ein gesonderter Betrag in Rechnung gestellt
werden. Eine gewährte Anwachsgarantie erstreckt sich auf die Dauer von einem Jahr ab
Auslieferung und setzt voraus, daß der Käufer den Pflanzen die für diese Pflanzenart richtige
Behandlung hat zuteil werden lassen. Hierzu gehören insbesondere die richtige Pflanztiefe,
Düngung und Bewässerung. Fälle höherer Gewalt, insbesondere Dürre, Frost, Schädlingsbefall
etc., sind von der Garantie nicht umfaßt.
2. Eine Gewähr für Sortenechtheit wird nur auf ausdrückliches Verlangen übernommen. Bei
Obstgehölzen wird die Gewähr für Echtheit der Sorten und der geforderten Unterlagen bis zum
Ablauf des fünften Jahres vom Tage der Auslieferung ab übernommen. Die Gewähr bei
Beerenobst, Rosen und anderen Gehölzen läuft nur bis zum Ablauf des zweiten Jahres vom Tage
der Auslieferung an. Für Sortenechtheit der Nachzucht wird keine Garantie übernommen. Bei
Veredlungsunterlagen und Jungpflanzen übernimmt der Lieferant Gewähr für die Echtheit der
gelieferten Sorten nur bis zum Ablauf eines Jahres ab dem Tage der Lieferung.
3. Die Pflanzen sind bei Anlieferung zu untersuchen. Hierbei festgestellte Mängel sind
unverzüglich, spätestens jedoch binnen 8 Tagen nach Kenntnis schriftlich zu rügen. Mängel, die
erst später erkennbar sind, müssen ebenfalls binnen 8 Tagen nach Kenntnis, spätestens jedoch nach
Ablauf von 1 Jahr nach Auslieferung schriftlich gerügt werden. Privatkunden haben einen Mangel
binnen 1 Jahr nach Ablieferung geltend zu machen.
4. Der Verkäufer ist berechtigt, in Fällen eines vorliegenden Mangels eine Ersatzlieferung
vorzunehmen. Bei Fehlschlagen steht dem Käufer ein Anspruch auf Rücktritt oder Minderung zu.
5. Sämtliche Schadenersatzansprüche belaufen sich höchstens auf den einfachen
Nettorechnungswert. Weitergehende Ansprüche, gleich aus welchem Grund und welcher
Anspruchsgrundlage auch immer, sind ausgeschlossen, es sei denn, die Schadensersatzansprüche
beruhen auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit aufgrund einer
fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder einer vorsätzlichen/fahrlässigen
Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters/Erfüllungsgehilfen des Verkäufers. Ebenso nicht
ausgeschlossen sind sämtliche Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder seines gesetzlichen
Vertreters/Erfüllungsgehilfen beruhen.
6. Der Kauf von patentrechtlich und sortenschutzrechtlich geschützten Rosensorten sowie solcher,
deren Namen warenzeichenrechtlich geschützt sind, verpflichtet dazu, die Sorten ausschließlich
mit dem Originaletikett weiterzuverkaufen, die mit den Pflanzen mitgeliefert wurden, sowie die
erworbenen Rosenpflanzen oder Teile hiervon nicht zur Vermehrung zu benutzen und jeden
Verkauf solcher Rosenpflanzen im Ausland zu unterlassen. Der Käufer verpflichtet sich, in den
Fällen der Weiterveräußerung diese Maßnahme auch seinen Käufern gegenüber aufzuerlegen.
VIII. Widerrufsrecht
Gilt nur für Fernabsatzverträge und mit Verbrauchern:
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform
(z. B. Brief, Fax, EMail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Zur Wahrung der
Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Die Frist beginnt
mit Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger.
IX. Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Kaufleute und juristische Personen des öffentlichen Rechts
ist der Sitz des Verkäufers.
2. Es gilt deutsches Recht.